Hinweisschild Videoüberwachung nach DSGVO
Damit Besucher, Kunden und Lieferanten wissen, dass gefilmt wird, bevor sie den Bereich betreten. Mit Feldern für die Angaben, die nach DSGVO auf das Schild gehören.

Wer mit einer Kamera Menschen erfasst, muss sie darauf hinweisen. So verlangt es Art. 13 DSGVO. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sagen dazu klar: Der Hinweis muss zu sehen sein, bevor jemand den gefilmten Bereich betritt. Ein Schild nur mit Kamerasymbol reicht dafür nicht, denn es fehlen die Pflichtangaben.
Dieses Schild hat die Felder, die laut Muster der Datenschutzkonferenz (DSK) auf das Hinweisschild gehören: wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht, der Datenschutzbeauftragte, Zweck und Rechtsgrundlage, das berechtigte Interesse und die Speicherdauer. Sie tragen Ihre Angaben mit einem wasserfesten Stift ein, fertig.
Das Schild ist aus 3 mm starkem Aluminium-Verbund, UV- und witterungsbeständig und mit 30 × 20 cm fast genau so groß wie ein DIN-A4-Blatt im Querformat. Es passt an die Hauswand, ans Hoftor, an den Zaun oder an die Ladentür.
🎯 Was dieses Schild von einem Warnschild unterscheidet
📋 Felder für die Pflichtangaben
Verantwortlicher mit Kontakt, Datenschutzbeauftragter, Zweck und Rechtsgrundlage, berechtigte Interessen und Speicherdauer. Aufgeteilt wie im Muster der Datenschutzkonferenz.
💬 Auf Deutsch, ohne Werbung
Kein englisches „Security“-Schild und kein Werbeaufdruck eines Kameraherstellers. Auf dem Schild steht nur, was dort hingehört.
🌦 Für drinnen und draußen
Laut Hersteller UV- und witterungsbeständig und vergilbungsfrei. Das Schild kann also auch dauerhaft im Freien hängen.
🧱 Stabile Alu-Verbundplatte
3 mm stark, biegesteif und trotzdem leicht. Die Platte rostet nicht und lässt sich sauber bohren.
📐 Groß genug zum Lesen
Die Aufsichtsbehörden empfehlen für das Hinweisschild etwa DIN-A4-Größe, damit man den Text lesen kann. Mit 30 × 20 cm ist dieses Schild fast genau so groß.
🔩 Einfach anbringen
Anschrauben, ankleben oder mit Kabelbindern am Zaun befestigen. Löcher bohren Sie bei Bedarf selbst, genau dort, wo sie für Ihre Wand passen.
📝 Diese Angaben gehören auf das Schild
Die Datenschutzkonferenz hat ein Muster für das Hinweisschild veröffentlicht. Unser Schild folgt diesem Aufbau. So füllen Sie die Felder aus:

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Wer die Kamera betreibt. Privat sind das Ihr Name und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Im Geschäft oder in der Firma tragen Sie den Firmennamen mit Anschrift und Kontakt ein.
Datenschutzbeauftragter (sofern vorhanden)
Nur ausfüllen, wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt haben. Dann ist die Angabe aber Pflicht.
Zwecke und Rechtsgrundlage
Wozu Sie filmen, in Stichworten. Für Privatleute und Firmen ist die Rechtsgrundlage in aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, also ein berechtigtes Interesse.
Berechtigte Interessen
Was Sie schützen wollen, zum Beispiel Ihr Eigentum oder die Aufklärung von Einbruch und Diebstahl.
Speicherdauer
Wie lange die Aufnahmen gespeichert bleiben. Die Aufsichtsbehörden halten 72 Stunden in der Regel für ausreichend. Wer länger speichert, muss das begründen können.
Wo es weitere Informationen gibt
Auch das gehört dazu: ein Hinweis, wo Besucher die vollständigen Informationen finden, etwa zum Auskunfts- und Beschwerderecht. Ein eigenes Feld dafür hat das Schild nicht. Tragen Sie in der Zeile Internet die Adresse ein, unter der die Informationen stehen, oder schreiben Sie dazu, wo sie aushängen, zum Beispiel „am Empfang“.
💡 Schon vorgedruckt
Bei der aktuellen Ausführung stehen Zweck (Hausrecht, Vandalismusprävention), Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse (Schutz des Eigentums) und die Speicherdauer (Löschung, sobald die Aufnahmen nicht mehr nötig sind) schon auf dem Schild. Das passt für die meisten Häuser, Geschäfte und Firmen. Haben Sie eine feste Frist, zum Beispiel 72 Stunden, schreiben Sie sie dazu. Sie müssen dann nur noch Ihre Kontaktdaten eintragen.
📍 Richtig aufhängen: vor dem Bereich, auf Augenhöhe
- Vor dem gefilmten Bereich. Das Schild gehört nicht neben die Kamera, sondern an den Zugang: an die Einfahrt, ans Gartentor, an die Ladentür, an die Zufahrt zum Parkplatz.
- Auf Augenhöhe. So empfehlen es die Aufsichtsbehörden. Man soll das Schild im Vorbeigehen sehen und lesen können.
- An jedem Zugang. Haben Sie eine Einfahrt und ein Gartentor, brauchen Sie zwei Schilder.
- Gut sichtbar halten. Nicht hinter Hecke oder Mülltonne, und am besten dort, wo es abends Licht gibt.
📄 Die zweite Stufe: das Informationsblatt
Das Schild ist die erste Stufe. Die vollständigen Informationen, etwa zum Auskunfts- und Beschwerderecht, gehören in ein Informationsblatt. Das hängen Sie aus, legen es aus oder stellen es auf Ihre Website. Ein Muster dafür hat die Datenschutzkonferenz veröffentlicht, als Anlage 2 in ihrer Orientierungshilfe Videoüberwachung (PDF).
⚖ Hinweisschild Pflicht? Was das Schild leistet und was nicht
Das Schild erfüllt die Hinweispflicht. Es macht aber keine Kamera erlaubt, die so nicht erlaubt ist. Das betonen die Aufsichtsbehörden ausdrücklich.
Privatleute dürfen grundsätzlich nur das eigene Grundstück filmen. Gehweg, Straße und Nachbargrundstück gehören nicht dazu, auch nicht mit Schild. Richten Sie die Kamera deshalb so aus, dass sie an der Grundstücksgrenze endet. Viele Kameras können in der App Bereiche schwärzen (Privatzonen), das hilft zusätzlich.
Im Geschäft und in der Firma ist der Hinweis Pflicht, sobald die Kamera Kunden, Besucher oder Lieferanten erfasst. Für Kameras, die Mitarbeitende sehen, gelten zusätzliche Regeln.
Mehr dazu, mit Urteilen und Beispielen, lesen Sie in unserem Ratgeber Videoüberwachung am Privatgrundstück.
⚠ Keine Rechtsberatung
Wir verkaufen Kameras und Zubehör und erklären, was auf ein Hinweisschild gehört. Eine Rechtsberatung ist das nicht, und ein Schild ist keine Garantie gegen Ärger. Ob Ihre Kamera so zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel fragen Sie die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes oder eine Anwältin oder einen Anwalt.
🔍 Wir sichern Ihnen eine Spezifikation zu, keine Marke
Schilder wie dieses stellen mehrere Schilderhersteller in Deutschland her. Wir legen uns nicht auf einen fest, sondern auf das, was das Schild können muss:
- Hinweisschild auf Deutsch mit Kamerasymbol und dem Hinweis „Achtung Videoüberwachung“
- Felder für Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und für den Datenschutzbeauftragten
- Zweck und Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), berechtigte Interessen und Speicherdauer, als Feld oder vorgedruckt
- rund 30 × 20 cm, Aluminium-Verbundplatte 3 mm, UV- und witterungsbeständig, für innen und außen
- in Deutschland hergestellt, ohne Werbeaufdruck und ohne Zusätze wie „alarmgesichert“
Welche Ausführung gerade ausgeliefert wird, sagen wir Ihnen jederzeit auf Anfrage. Fragen Sie einfach im Chat unten rechts oder über die Kontaktseite.
📦 Lieferumfang
- 1× Hinweisschild Videoüberwachung nach DSGVO, 30 × 20 cm, Aluminium-Verbund 3 mm
Nicht enthalten: Schrauben, Dübel, Klebeband und Stift. Zum Beschriften eignet sich ein wasserfester Permanentmarker, am besten in Schwarz.
✉ Wichtig zum Versand: das Schild kommt separat per Brief
Wir versenden das Schild getrennt vom Rest der Bestellung, als flachen Brief. Wenn Sie es zusammen mit einer Kamera bestellen, liegt es also nicht im selben Paket.
Bitte nicht wundern: Das Kamerapaket ist vollständig, auch wenn kein Schild darin liegt. Der Brief mit dem Schild kommt separat, je nach Postlauf einen Tag früher oder später. Es fehlt nichts an Ihrer Bestellung.
🧩 Passt zu jeder Überwachungskamera
Das Schild hängt nicht von der Kamera ab. Es passt zu jeder Kamera, ob am Haus, im Laden, auf dem Parkplatz oder auf dem Firmengelände. Im Reiter Kompatibilität sehen Sie die Kameras aus unserem Sortiment.
Noch auf der Suche nach der passenden Kamera? Fragen Sie kurz im Chat unten rechts oder über die Kontaktseite. Wir helfen Ihnen, bevor Sie bestellen.
🏆 Fazit: der Hinweis, der vor jede Kamera gehört
Die Kamera schützt Haus, Laden oder Firmengelände. Das Schild sorgt dafür, dass Besucher vorher Bescheid wissen. Genau so, wie es die DSGVO verlangt.
Auf Deutsch, mit Feldern für die Pflichtangaben, 30 × 20 cm aus stabilem Aluminium-Verbund und wetterfest. Kontaktdaten eintragen, aufhängen, fertig.


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